Baurecht kompakt – deine Fachbegriffsbibliothek
Hier findest du eine Auswahl an wichtigen Begriffen, Paragraphen und Abkürzungen rund ums Baurecht – einfach erklärt und mit Bezug zu deinem Tiny-House-Projekt.
Sollte dein Begriff oder deine Suche hier nicht zu finden sein, schreibe uns bitte eine Mail. Wir nehmen den Begriff auf und liefern dir die passende und fachgerechte Erklärung. Die Bibliothek wächst mit jedem Durchgang.Art. 57 BayBO – Verfahrensfreies Bauen in Bayern
Regelt, dass kleine Gebäude mit bis zu 75 m³ umbautem Raum verfahrensfrei sind – solange sie nicht im Außenbereich stehen.
💡 Hinweis: Einen ähnlichen Artikel zum verfahrensfreien Bauen gibt es in jedem Bundesland – unter anderem Namen und oft mit abweichenden Regelungen. Suche einfach nach „Verfahrensfreies Bauen in [dein Bundesland]“ und prüfe, was dort genau geregelt ist.BauGB – Baugesetzbuch
Das zentrale Gesetz auf Bundesebene für Stadtplanung, Bebauung und Grundstücksnutzung. Regelt z. B., was im Innen- oder Außenbereich erlaubt ist (§ 30–35 BauGB).
BauNVO – Baunutzungsverordnung
Regelt, wie Grundstücke innerhalb von Bebauungsplänen genutzt werden dürfen: z. B. Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbegebiete etc.
B-Plan – Bebauungsplan
Ein Plan deiner Gemeinde, der genau festlegt, wie ein Gebiet bebaut werden darf. Dort findest du z. B. GRZ, GFZ, Dachformen, Baugrenzen etc.
Bauvoranfrage
Ein Antrag, mit dem du einzelne Punkte vorab klären kannst (z. B. „Darf ich an dieser Stelle ein Tiny House bauen?“). Es gibt eine formlos und eine förmliche Variante.
Bodengutachten
Ein Bericht über die Beschaffenheit des Baugrundes – hilfreich, aber nicht verpflichtend. Kann z. B. Aufschluss über Tragfähigkeit, Altlasten oder Feuchtigkeit geben.
Flurkarte / Liegenschaftskarte
Grafische Darstellung der Grundstücke in einem Gebiet. Du findest sie im Geoportal deines Bundeslands oder auf Anfrage bei der Gemeinde.
Geoportal
Online-Plattform der Bundesländer oder Gemeinden, auf der du Bebauungspläne, Flurkarten und andere Informationen findest. Heißt je nach Region unterschiedlich.
GFZ – Geschossflächenzahl
Gibt an, wie viel Geschossfläche gebaut werden darf. GFZ 0,4 = auf 500 m² Grundstück dürfen 200 m² Geschossfläche entstehen.
n gebraucht für einen kleinen Taler online erworben werden.GRZ – Grundflächenzahl
Sagt aus, wie viel Fläche deines Grundstücks du bebauen darfst. GRZ 0,2 = 20 % der Fläche dürfen überbaut werden.
Kenntnisgabeverfahren
Eine schnelle Form der Genehmigung, wenn dein Vorhaben dem B-Plan entspricht. Nach einem Monat darf gebaut werden – wenn keine Einwände kommen.
LBO – Landesbauordnung
Jedes Bundesland hat eine eigene Bauordnung mit Vorgaben zu Abständen, Brandschutz, Genehmigungen usw. Wichtig: Schau immer in die LBO deines Bundeslandes!
§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich
Wenn es keinen B-Plan gibt, muss dein Vorhaben sich „einfügen“ – also sich an Nachbarhäusern orientieren.
§ 35 BauGB – Außenbereich
Bauen ist dort grundsätzlich nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, z. B. für Landwirtschaft oder privilegierte Vorhaben.
Vereinfachtes Verfahren (§ 13 BauGB)
Ein beschleunigtes Verfahren zur Änderung von Bebauungsplänen. Z. B. wenn die Gemeinde einen alten Plan an neue Vorgaben anpassen möchte – wichtig im Kontext der sogenannten "Innovationsklausel" (siehe Bauturbo-Paket).